Vorbemerkung:
Die Firma Hausverwaltung Markus Lomberg, In der Birk 21 in 41542 Dormagen, ist tätig mit der Erfüllung von Hausverwalterverträgen unter Beachtung der allgemein anerkannten kaufmännischen Grundsätze und Gebräuche.
§1 - Art der Tätigkeiten
Die Tätigkeiten umfassen nachfolgende Bereiche:
Die Verwaltung von Wohnungen, Gewerbeflächen, Ein- und Mehrfamilienhäusern. Grundlage bildet der zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer geschlossene Hausverwaltervertrag. Dieser legt den Leistungsumfang und die Vergütung fest und ist im Übrigen zwischen den Vertragspartnern frei verhandelbar.
Verwaltung Mietobjekte:
Vertragsdauer und Kündigung richten sich grundsätzlich nach den Vorgaben des Hausverwaltervertrages. In der Regel wird der Hausverwaltervertrag für die Dauer von 2 Jahren geschlossen. Er ist in der Regel kündbar mit vierteljährlicher Frist zum Ende der Vertragslaufzeit. Wird dieser nicht innerhalb der vereinbarten Frist gekündigt, so verlängert er sich automatisch um ein weiteres Jahr.
Verwaltung WEG Objekte:
Vertragsdauer und Kündigung richten sich nach dem Beschluss der Gemeinschaft. Grundsätzlich wird eine Vertragslaufzeit von 2 Jahren angeboten.
Eine Verlängerung des Vertrages bedarf einer erneuten Bestellung durch die jeweilige Gemeinschaft.
Maklertätigkeit:
Die Tätigkeiten als Makler mit nachfolgenden Aufgaben:
Vermittlung bzw. Nachweis von Möglichkeiten des Vertragsabschlusses für Grundstücke, Wohnräume, gewerblich genutzte Räume oder auch Erbbaurechte (= grundstücksgleiche Rechte)
Vermittlung und Abschluss von Mietverträgen in Kooperation mit Eigentümern oder Hausverwaltungen (wird nur ein Vermögen verwaltet, so liegt keine erlaubnispflichtige Tätigkeit vor)
Die Vergütung erfolgt hier über eine Provision, die frei verhandelbar ist. Hierrüber wird ein separater Vertrag der Parteien geschlossen.
§3 - Vergütung
Die Vergütung richtet sich nach der Vorgabe des Hausverwaltervertrages. Die Vergütung ist abhängig von der zu verwaltenden Objektgröße. Die Vergütung ist monatlich im Voraus, jeweils zum 3. Werktag eines Monats fällig. Werden vom Auftragnehmer Leistungen erbracht, für die ein gesonderter Auftrag erteilt wurde, so wird hierüber eine gesonderte Rechnung an den Auftraggeber gestellt, die ohne Abzug sofort zur Zahlung fällig ist. Zahlungen erfolgen grundsätzlich bargeldlos auf ein vom Auftragnehmer benanntes Konto. Zur Aufrechnung ist der Auftraggeber nicht berechtigt es sei denn, der Gegenanspruch ist rechtskräftig tituliert und unbestritten. Die Erhebung der Mehrwertsteuer erfolgt nach dem jeweils gültigen Mehrwertsteuersatz.
§4 - Haftung
Die Haftung des Auftragnehmers oder eines seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beschränkt sich auf grobe Fahrlässigkeit oder durch Vorsatz verursachte Schäden.
§5 - Salvatorische Klausel
Sollte eine Bedingung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, wird hierdurch nicht die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen bewirkt. An die Stelle der unwirksamen Bedingung tritt diejenige wirksame Regelung, welche die unwirksame Regelung mit der größtmöglichen Näherung erreicht.
|
|